Hausbesuchspraxis (ohne eigene Räume)

Für eine Hausbesuchspraxis gibt es einiges zu beachten.
Hinweis: Unbedingt beim örtlichen Gesundheitsamt die im geplanten Umkreis aktuell geltenden Bedingungen erfragen!

 

Was ist zu tun?

  • Anmeldung der Praxis beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt. Der eigene Wohnsitz gilt als Anschrift für die Ämter.
  • Anmeldung der Hausbesuchspraxis bei der BGW (Pflicht), eine Unfall-Versicherung dort zur Absicherung der Arbeitswege ist günstig und empfehlenswert.
  • Information der Berufshaftpflichtversicherung von der Neuaufnahme oder Veränderung der Tätigkeit.

 

Hygiene bei einer Hausbesuchspraxis

  • Erstellung eines Hygieneplans, speziell zugeschnitten auf die Bedingungen einer Hausbesuchspraxis (abgestimmt auf die angewendeten Verfahren)
  • Zusammenstellung einer Tasche oder eines Koffers mit den erforderlichen Utensilien wie Desinfektionsmitteln (Hände, Flächen) z.B. als Tücher oder Spray
  • Sicherstellung, dass Tücher und Unterlagen von den Patient*innen gestellt werden.