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- Kategorie: Praxisführung
Egal, ob wir nach GebüH oder anders abrechnen, empfiehlt es sich, einen Behandlungsvertrag abzuschließen.
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Eine Behandlungs-Einwilligungserklärung ist in manchen Fällen empfehlenswert.
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Für unsere Leistungen in der Praxis erstellen wir Rechnungen an die Patient*innen. Hier eine Übersicht, was dabei zu beachten ist.
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Ein Abrechnungsprogramm erleichtert die betriebliche Praxisführung. Hierfür gibt es inzwischen einige Anbietende.
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Hier findest Du einen Info-Flyer von LACHESIS zum GebüH - Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker*innen.
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Die elektronische Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 für Unternehmen Pflicht.
Was ist diese E-Rechnung?
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Als Freiberuflerin und im Kleingewerbe sind Einnahmen-Überschussrechnung üblich.
Es ist in diesem Fall nicht verpflichtend, ein Kassenbuch zu führen, es sollten aber einige Punkte beachtet werden.
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Praxen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen folgendes beachten:
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Manche Versicherungen sind für die Praxistätigkeit Pflicht, andere optional. Wir haben das mal zusammen gestellt.
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Es gibt einen Altersvorsorge-Kollektivvertrag für Mitfrauen von Lachesis

