Kolleginnen, die Methoden anwenden, bei denen es theoretisch zum Auftreten einer Anaphylaxie bei der Patientin* kommen kann, sollten zusätzlich zum Verbandskasten auf jeden Fall ein Notfallset bestehend aus Epinephrin-Autoinjektor, Dexamethasondihydrogenphosphat als Ampulle oder Fertigspritze sowie einem Antihistaminikum
in der Praxis haben, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.
Unter Vorlage der „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises, sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie) können Heilpraktikerinnen* persönlich diese Arzneimittel in der Apotheke erwerben:
Seit dem 1. März 2011 sind
- Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und
- Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung
für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aus der Verschreibungspflicht entlassen worden und stehen Heilpraktikerinnen* für die genannte Anwendung zur Verfügung.
Diese Medikamente sind verschreibungspflichtig, jedoch besteht eine Ausnahme, wenn Neuraltherapie zur Anwendung kommt.
Auf jeden Fall sind wir als Heilpraktikerinnen verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Den Norarzt/Notärztin zu rufen, reicht nicht aus!
Des Weiteren ist es wichtig, sich von einer Ärztin/Arzt im Gebrauch der Notfallmedikamente unterweisen zu lassen.
Folgender Artikel enthält zum einen eine Anleitung, wie wir als Heilpraktikerinnen diese (eigentlich verschreibungspflichtigen) Medikamente in der Apotheke erhalten und zum anderen eine sehr gute Anleitung, was im Falle einer Anaphylaxie wie anzuwenden ist.

