Rechnungsstellung

Für unsere Leistungen in der Praxis erstellen wir Rechnungen an die Patient*innen. Hier eine Übersicht, was dabei zu beachten ist.

Als Heilpraktikerinnen, also Angehörige der Freien Berufe, sind wir in der Lage, die Höhe unserer Honorare selbst festzulegen. Das bietet viel Freiheit, doch viele Patient*innen möchten unsere Rechnungen bei ihrer Privat- oder Zusatzversicherung einreichen und die Versicherungen haben eine klare Vorgabe, welche Gebühren sie erstatten.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung.

Wichtig ist, die Bedingungen klar zu kommunizieren, am besten in einer Beilage zum oder als Teil des Behandlungsvertrages, wo die Art der Abrechnung aufgeschlüsselt wird.
Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig, aber natürlich weniger nachweisbar.

Mögliche Arten der Rechnungsstellung:

  1. Nach GebüH (s. Hinweis unten)
    Die Krankenversicherungen, privat oder als Zusatzversicherung, erstatten in der Regel nach dieser Sammlung an Gebühren. Bei Abrechnung nach dem GebüH sollte die Patient*in darüber aufgeklärt werden, dass die Kasse nur bis zu dem in ihrem/seinem Vertrag mit der KV vereinbarten Satz erstattet.
    Lachesis stellt Dir einen Info-Flyer zum GebüH zur Verfügung, zur Aushändigung an die Patient*innen

  2. stundenweise, bzw nach Zeit.

  3. Nach einem eigenen Gebührenverzeichnis
    Hier werden einzelne Leistungen, die in der Praxis erbracht werden, mit eigenen Gebührenziffern verknüpft.

Bitte beachten:
Sowohl Kassen als auch Patient*innen können Regressforderungen an uns stellen, wenn wir nicht korrekt abrechnen.
In jedem der drei Fälle sollte die Patient*in ihre Kenntnisnahme unterschreiben, um späteren Ärger zu vermeiden.

 

Info zur GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker):
Das GebüH wurde in den 1980ern von einer (nicht staatlichen!) Arbeitsgruppe nach Umfragen in HP-Praxen das Gebührenverzeichnis erstellt. Die Ziffern liegen entsprechend auf dem Preis-Niveau dieser Zeit, die Art der Leistungen folgt dem damals Üblichen, und so kann es eine Herausforderung sein, passende Ziffern zu finden. Das GebüH ist nicht rechtlich bindend, wird aber von den Kassen (privat und Zusatz) herangezogen.

Bei Fragen zur Abrechnung allgemein und im Speziellen wende Dich gern an die Praxisberatung von Lachesis!

 

Das Design einer Rechnung bleibt der einzelnen Heilpraktikerin überlassen.
Es gibt aber Formalien, die eingehalten werden müssen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält:

  • Vollständige Anschrift der Behandler*in
  • Vollständige Anschrift der Patient*in (wenn von der Rechnungsadressat*in abweichend, z.B. bei Kindern, die Angabe der behandelten Person
  • Ausstellungsdatum
  • Laufende Rechnungsnummer
  • Bei Rechnungen über 250 Euro: Steuernummer
  • falls vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Diagnose
  • Daten der Behandlungen mit den GebüH-Ziffern bzw berechneten Gebühren
  • Gesamtbetrag
  • Stempel des Berufsverbands (nicht verpflichtend)
  • Bankverbindung
  • Unterschrift

 

Hier fndest Du Musterrechnungen: