Heilmittelwerbegesetz (HWG) Details Kategorie: Rechtliches für die Praxis Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind manche Inhalte und Darstellungen mittlerweile erlaubt, die früher verboten waren. PLUS-Artikel für Mitfrauen Vorheriger Beitrag: Informationen zum Infektionsschutzgesetz IfSG Zurück Nächster Beitrag: Off-Label und No-Label-Use und unsere Haftung Weiter