Heilpraktikerinnen sind nach dem IFSG verpflichtet meldepflichtige Krankheiten dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Somit sind sie in der Pflicht, sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren.
Heilpraktikerinnen sind nach dem IFSG verpflichtet meldepflichtige Krankheiten dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Somit sind sie in der Pflicht, sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren.