Rundfunkbeitrag

Jede Betriebsstätte ist verpflichtet, Rundfunkgebühren zu bezahlen, egal, ob es Empfänger gibt oder nicht. Auch für jedes KFZ wird die Gebühr erhoben.

Liegt der Betrieb in der eigenen Wohnung, gilt die Gebühr als bezahlt.

Anmeldung unter www.rundfunkbeitrag.de