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Jahresbeitrag für Mitfrauen

Es gibt folgende Varianten der Mitfrauschaft mit den genannten Jahresbeiträgen:

 

Vollmitfrauschaft im Berufsverband LACHESIS

Für alle Heilpraktikerinnen (auch sektorale Heilpraktikerinnen mit eingeschränkter Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz), Heilpraktikerschülerinnen und naturheilkundlich interessierte Frauen. Eine Vollmitgliedschaft kann jede Heilpraktikerin und Heilpraktikerschülerin erlangen.

 

Hinweis: Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen - LACHESIS
gewährt bei gleichzeitiger Mitfrauschaft im gemeinnützigen Verein Feministischer Verein zur Förderung von Frauen*gesundheit und ganzheitlicher Heilkunde, Lachesis e.V. eine Beitragsermäßigung.
Damit ermäßigt sich der Beitrag für den Berufsverband um 36,00 € und es wird gleichzeitig ein ermäßigter Jahresbeitrag für den Verein in Höhe von 36,00 € erhoben. In der Summe kostet die Mitfrauschaft nur im Berufsverband also genauso viel wie die Mitfrauschaft in beiden Vereinen.
 

 

Jährlicher Beitrag:

  • Mitfrau im Berufsverband 230,00 €

  • Mitfrau im Berufsverband und im Verein 230,00 €

  • Ermäßigter Beitrag als Mitfrau im Berufsverband (jährl. Antrag) 198,00 €

  • Ermäßigter Beitrag als Mitfrau im Berufsverband und im Verein (jährlicher Antrag) 198,00 €

  • HPA – Mitfrau im Berufsverband 130,00 €

  • HPA – Mitfrau im Berufsverband und im Verein 130,00 €

  • Förderin des Berufsverbandes 82,00 €

  • Förderin des Berufsverbandes und des Vereines 82,00 €

  • Mitfrau nur im Verein 72,00 € 
 

 

Förderin:

Für Frauen, die gesundheitspolitisch interessiert sind oder Therapeutinnen, die nicht Mitfrau werden können oder wollen aber die Arbeit von LACHESIS e.V. unterstützen möchten.

  • Leistungen des Verbandes für Förderinnen:
    • Zugang zum eingeschränken Förderinnenbereich auf der Webseite
    • Einladungen zu Jahrestreffen, Protokolle der MV
    • Ermäßigter Beitrag für Förderinnen bei Veranstaltungen
    • Informationen aus der Frauengesundheitspolitik
    • regelmäßiger Newsletter

  • Nicht möglich sind:
    • Eintrag in der Liste der Praktizierenden
    • Verbandsstempel, Praxisberatung, Rechtsinformation
    • Zugang zur Mailingliste
    • Stimmrecht auf der Mifrauenversammlung

 

 

 

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