Was bedeutet "AUSÜBUNG DER HEILKUNDE"? - historische und juristische Aspekte
Das KURIERVERBOT, das von 1851 bis 1869 bestand, untersagte allen Laienbehandlerinnen* die Ausübung der Heilkunde. Die Behandlung kranker Menschen war nur Ärzten gestattet. Ich verzichte bewusst auf die weibliche Form, denn erst 1903 konnten sich die ersten Frauen nach einem hürdenreichen Studium in Deutschland niederlassen.
Heilpraktikerinnen* und Nationalsozialismus
Aufgrund aktueller Diskussionen um die Rolle von Heilpraktikerinnen* in der Zeit des Nationalsozialismus möchten wir hier noch einmal auf zwei ältere Beiträge verweisen, die in Ihrer Aktualität nicht verloren haben: