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Das Ältesten - Rad von LACHESIS

Konstitutionspapier zum Ältestenrad

Was ist das Ältestenrad?
Das Ältesten-Rad hütet die Werte von Lachesis. Als gereifte Persönlichkeiten und erfahrene HP repräsentieren die Frauen des Ältestenrades die überpersönliche Weisheit, jenseits individueller Bedürfnisse und Ansichten, zum Wohle des Verbandes, der Mitfrauen und der Menschen, die Heilung suchen. Das Rad füllt die Werte auf besondere Weise mit Leben, indem es an sie erinnert und sie lebendig hält.

Arbeitsgrundlage und Handlungsbezüge:
Wertepapier, Satzung, Geschäftsordnung, Konstitutionspapier

Aufgaben:
Die Frauen des Ältesten-Rades geben Orientierung bei Anfragen von Mitfrauen und PatientInnen in Bezug auf die Werte des Verbandes. Die Frauen des Ältesten-Rades bearbeiten Einzelanfragen intern von Mitfrauen, sowie extern von PatientInnen und anderen Personen, wenn diese an sie delegiert werden.

Aus einer die Werte hütenden Position heraus blicken die Ältesten auf Kommunikation (auch E-Mail-Kommunikation), Themen, Aktivitäten und Entscheidungen des Verbandes und bringen sich entsprechend ein.

Die Frauen des Ältesten - Rades entwickeln innerhalb des Verbandes Perspektiven und Visionen.

Das Ältestenrad ist mit einer Vertreterin Teil der Geschäftsführenden Runde. Ihre Aufgabe hier ist ebenfalls eine Werte hütende Position, die auf Kommunikation und Entscheidungen des Gremiums achtet und sich entsprechend einbringt. Sie bleibt in einer neutralen Position und nimmt nicht Teil an den Abstimmungen.

Das Ältesten-Rad kann aus eigenem Impuls innerhalb des Verbandes zu wichtigen Themen arbeiten (z.B. Beschlussvorlagen prüfen) und unabhängig von konkreten Anlässen verbandsintern Diskussionen zu wichtigen Wertefragen initiieren.

Konfliktarbeit:
Die Verbandsorgane (Vorstand und Mitfrauenversammlung) und die Funktionsträgerinnen geben unklare oder strittige Wertefragen an das Ältesten-Rad weiter.
Die Frauen des Ältesten-Rades führen die Diskussionen mit den betreffenden Gremien wertschätzend und auf Augenhöhe. Sie vermitteln und bauen Brücken.
Bei Konflikten werden alle Beteiligten angehört. Vermittelt wird möglichst nur auf Wunsch aller Parteien.

Die Würde aller Beteiligten ist immer zu wahren. Über Anfragen und Beschwerden herrscht Schweigepflicht.
Ist eine Frau des Ältesten-Rades selbst betroffen, ist sie in dieser Angelegenheit von ihrer Arbeit entbunden.

Arbeitsform:
Die Frauen des ÄR erarbeiten zu den jeweiligen Themen Wegweisungen und Aussichten.
Ein Konsens im Ältesten–Rad wird angestrebt.
Kann eine der Frauen die Vorschläge nicht mittragen, stellt sie ihre Meinung ebenfalls dar.

Kommunikation/Zusammenarbeit:
Die Frauen des Ältesten–Rades treffen sich mindestens einmal jährlich zum persönlichen Austausch in der Gruppe, nach einer Neuwahl möglichst im folgenden Vierteljahr.
Kontinuierliche Kommunikation aller untereinander wird durch die monatlichen virtuellen Konferenzen gepflegt.

Wenn bei Streitigkeiten innerhalb des Ältesten–Rades keine Lösung erreicht wird, besteht die Möglichkeit, eine Mediatorin zu engagieren oder sich an andere Vereinsorgane zu wenden.

Budget:
Das Budget ist in der aktuellen Geschäftsordnung geregelt.

Zusammensetzung:
Das ÄR wird von 5 Frauen gebildet.
Das ÄR setzt sich zusammen aus einer „jugendlichen“ und vier „älteren“ Frauen.
Auf größtmögliche Streuung von Therapierichtungen und Regionen innerhalb des Rades ist zu achten.

Auswahlkriterien:
Die folgenden Kriterien ermöglichen den Kandidatinnen, ihre Eignung für das Amt für sich selbst zu prüfen.
Sie dienen gleichzeitig den Wählerinnen zu Beurteilung der persönlichen Eignung der Kandidatinnen.
Als wichtig und notwendig erachtet werden:

Für alle Frauen des ÄR:

  • Die Identifikation mit den Werten / dem Wertepapier von Lachesis
  • Die berufliche Identifikation als Heilpraktikerin
  • Kein anderes Amt innerhalb des Verbandes

Für die vier „älteren“ Frauen außerdem:

  • das Alter: die Ältesten die sich zur Verfügung stellen
  • die Berufserfahrung: mehrjährige kontinuierliche Praxistätigkeit, Richtwert möglichst fünf Jahre
  • länger Verbandszugehörigkeit: Richtwert mindestens 5 Jahre und Teilnahme an mindestens 3 MVs

Für die eine „jugendliche“ Frau außerdem:

  • jung an Jahren
  • und/oder jung im Beruf
  • und /oder jung im Verband

Wahlmodus:
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Die Wahl erfolgt auf der MV mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl für jede Kandidatin separat.

Misstrauensvotum:
Bei grobem Verstoß gegen die Werte von LACHESIS kann eine Älteste auf der nächsten MV abgewählt werden.

Rücktritt:
Rücktritt aus persönlichen Gründen ist möglich. Bei der folgenden MV wird eine neue Ältesten–Rad–Frau gewählt.

Wahlaufruf:
Jede Position einer ÄR-Frau wird alle 3 Jahre zur Neu- oder Wiederwahl ausgeschrieben. Die Geschäftsstelle lädt zu Neuwahlen ein und nimmt die Bewerbungen entgegen.
Es können Frauen durch direktes Ansprechen ermutigt werden, ihre Kompetenz zur Verfügung zu stellen.
Die formale Vorstellung der Kandidatinnen erfolgt mit der Einladung zur MV.
Eine letzte Kandidatur ist möglich auf der MV.

Jahresbericht:
Einen schriftlichen Jahresbericht gibt es mit der Geschäftsstellenpost.
Auf der MV berichten die Frauen des Ältesten–Rades über ihre Arbeit.
Der Schweigepflicht unterliegende Namen und Fakten dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden.

Protokolle:
Anfragen, Themen und die Arbeitsprozesse des ÄR werden in einem Protokollbuch protokolliert, um den internen Informationsfluss zu gewährleisten.
Dieses wird von einer Frau des Ältesten–Rades aufbewahrt.
Nur das ÄR hat das Recht auf Einsicht und beachtet die Schweigepflicht.
Inhalte, die nicht der Schweigepflicht unterliegen, werden als schriftliche Kurzprotokolle an den Vorstand übermittelt.

(Stand 19.04.2023, ausgearbeitet von Bettina, Birgit, Maud, Monika, Selma)

 

Link zu den 5 Frauen des Ältesten - Rad

aeltestenrad

Download dieser Informationen als PDF

 

Mailadresse des Ältestenrades:
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