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Satzung Lachesis e.V. - Feministischer Verein zur Förderung der Frauengesundheit und ganzheitlicher Heilkunde

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Lachesis“ und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Vereinssitz ist Düsseldorf.
Der Verein trägt den Namenszusatz: Feministischer Verein zur Förderung von Frauen*gesundheit und ganzheitlicher Heilkunde.

 

§ 2 Zweck des Vereins:
  1. Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Ziel des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens unter besonderer Beachtung der Frauen*gesundheit, der Bildung der Bevölkerung und der Berufsbildung.
  3. Der Verein verwirklicht diese Ziele insbesondere durch den fachlichen und interdisziplinären Austausch, die Organisation von Fachtagungen, Informationsveranstaltungen, Aus- und Fortbildungsangeboten und durch die Herausgabe von Publikationen zur Frauen*gesundheit.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  2. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.
  3. Vereins- und Organämter können angemessen vergütet werden.
  4. Personen mit einem Organamt können Aufträge für den Verein ausüben und dafür bezahlt werden.
  5. Die Mitfrauen (siehe Sprachregelung § 4) erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitfrauen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4 Mitgliedschaft

1. Sprachregelung:

1.1. Mitglieder im Sinne der §§ 27 ff BGB werden in dieser Satzung Mitfrauen genannt. Als Mitfrauen gelten auch Vereine und Verbände.
1.2. Frauen* bezieht sich auf alle Personen, die ihr Geschlecht als weiblich definieren

2. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitfrauen.
2.2. Ordentliche Mitfrauen des Vereins können werden:
2.2.1. Frauen* als natürliche Personen, die die Grundsätze und Werte. des Vereins teilen.
2.2.2. Vereine und Verbände als juristische Personen, die die Grundsätze und Werte des Vereins teilen. Jede juristische Person hat eine Stimme.
2.3. Fördernde Mitfrauen können werden:
Alle natürlichen und juristischen Personen, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen.

3. Vereinsbeitritt:
3.1. Es ist eine schriftliche Beitrittserklärung einzureichen.
3.2. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand. Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Mitfrauenversammlung.
3.3. Mit dem Beitritt in den Verein erkennt die Mitfrau die Satzung, die Grundsätze und Werte an.

 

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss, Streichung aus der Mitfrauenliste oder durch Tod, bei juristischen Personen und Vereinen durch deren Auflösung.
1.1. Der Ausschluss kann bei groben Verstößen gegen die Satzung und die Interessen des Vereins durch Beschluss des Vorstandes erfolgen
1.2. Die Streichung von der Mitfrauenliste erfolgt, wenn eine Mitfrau trotz erfolgter Mahnung mit der Beitragszahlung mehr als zwölf Monate im Rückstand ist. Sie schuldet weiterhin die rückständigen Mitfrauenbeiträge
2. Der Austritt muss schriftlich zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

 

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitfrauenversammlung
  2. der Vorstand

 

§ 7 Mitfrauenversammlung

1. Oberste Instanz in allen Vereinsangelegenheiten ist die Mitfrauenversammlung.

2. Die ordentliche Mitfrauenversammlung wird durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung einmal jährlich einberufen.
2.1. Die Einberufung erfolgt in Textform
2.2. Zur Mitfrauenversammlung werden ordentliche und fördernde Mitfrauen eingeladen. Es können nur Frauen* an der Mitfrauenversammlung teilnehmen, juristische Personen müssen durch eine Frau* vertreten werden.

3. Die Aufgaben der ordentlichen Mitfrauenversammlung sind:
3.1 die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes und des Kassenberichts.
3.2 die Entgegennahme des Kassenprüfungsberichts.
3.3 die Entlastung des Vorstandes.
3.4 die Wahl und Abberufung der Vorstandsfrauen.
3.5 die Beschlussfassung über Änderungen und Ergänzungen der Satzung.
3.6 die Beratung und Beschlussfassung über Anträge.
3.7 die Festlegung der Vereinsbeiträge.
3.8 die Auflösung des Vereins.

4. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitfrauenversammlung einberufen.
Auf schriftliches Verlangen von mindestens 10% der Mitfrauen muss der Vorstand eine außerordentliche Mitfrauenversammlung unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung einberufen. Für außerordentliche Mitfrauenversammlungen gelten die entsprechenden Bestimmungen der ordentlichen Mitfrauenversammlung.

5. Beschlussfähigkeit und Stimmrecht:
5.1 Die Mitfrauenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.
5.2 In der Mitfrauenversammlung sind die angeschlossenen Vereine und Verbände, die ordentliche Mitfrauen sind, mit einer Stimme durch ihre Delegierten vertreten.
5.3 Fördernde Mitfrauen des Vereins haben kein Stimmrecht
5.4 Stimmübertragungen sind ausgeschlossen

6. Über jede Mitfrauenversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Versammlungsleiterin zu unterschreiben ist.

 

§ 8 Der Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten ordentlichen Mitfrauen des Vereins.
  2. Jeweils zwei Vorstandsfrauen vertreten den Verein gemeinsam.
  3. Der Vorstand wird durch die Mitfrauenversammlung auf die Dauer von drei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Darüber hinaus ist eine jederzeitige Abwahl und Wiederwahl möglich. Die jeweiligen amtierenden Vorstandfrauen bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolgerinnen gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können
  4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins gemäß der Satzung und den Beschlüssen und Vorschlägen der Mitfrauenversammlung. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitfrauenversammlung Rechenschaft zu geben. Er kann Aufgaben der Geschäftsführung an eine oder mehrere Mitfrauen delegieren.
  5. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
  6. Der Vorstand ist von der Beschränkung des § 181 BGB – Insichgeschäft - befreit.

 

§ 9 Vereinsbeiträge

Alle Mitfrauen des Vereins sind verpflichtet, einen von der Mitfrauenversammlung festgelegten Betrag fristgemäß zu entrichten. Mitfrauen, die in Not geraten sind können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.

 

§ 10 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Mitfrauenversammlung mit einer 3/4 Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen vorgenommen werden. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, kann zu einer erneuten ordentlichen Mitfrauenversammlung nach § 7 einberufen werden, bei der dann die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zur Auflösung des Vereins ausreichend ist.
  2. Die Mitfrauenversammlung beruft zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatorinnen.
  3. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine von der Mitfrauenversammlung mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende, nach §§ 51-58 der Abgabenordnung anerkannte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 11 Gerichtsstand und Geschäftsjahr

Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr


Satzungsänderung am 25.01.2004
Satzungsänderung am 21.05.2009
Satzungsänderung am 27.05.2016
Satzungsänderung am 11.06.2020

 

Geschäftsstelle:
HPAnna Bluhm
Erzhäuser Str. 41
64291 Darmstadt
Tel. 06150 1709010
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lachesis-frauengesundheit.de

 

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