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Wichtige Informationen zum Ende der Übergangsfrist der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die KassenSichV wurde im Jahr 2017 erlassen und trat im selben Jahr in Kraft. Zum 30.09.2020 endet nun auch die Übergangsfrist. Die Verordnung erweitert die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) und regelt die Anforderungen an Kassensysteme und die Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben.

Weitere Informationen für Mitfrauen im passwortgeschützten Bereich:

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