Eigenbluttherapie nicht mehr für Heilpraktikerinnen* zugelassen
Änderungen durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) entziehen uns HeilpraktikerInnen die klassische Eigenbluttherapie
Änderungen durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) entziehen uns HeilpraktikerInnen die klassische Eigenbluttherapie